Roboter helfen bei der DSGVO

Die Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legen die Informationspflichten gegenüber Betroffenen fest. Demnach sind Betroffene darüber zu informieren, von wem, welche, auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck ihre Daten verarbeitet und an wen sie übermittelt werden.

Der Auskunftsprozess ist meist ein manueller: eine Person fragt an, eine Gruppe in Ihrem Unternehmen durchforstet existierende Systeme nach den Daten: Ihr CRM, Ihren Webshop, Ihr ERP-System, Ihr DMS System, Flat Files wie Excel, Emails, interne Webseiten, Datenbanken – und so dauert ein einziger Beauskunftungsprozess meist mehrere Stunden.

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